Autozulassung ohne TÜV

Wer sich ein neues Fahrzeug zulegt, der muss sich nicht nur um eine Versicherung kümmern. Damit das Fahrzeug auch wirklich auf den Straßen gefahren werden darf, muss man das Kfz auf der örtlichen Zulassungsstelle ordnungsgemäß anmelden, welche auch gewisse Anforderungen stellt.
Alles hängt am Tüv©flickr.com/tuev_sued

Anforderungen müssen erfüllt werden

Jede Zulassung für ein Kraftfahrzeug stellt gewisse Anforderungen, die zwingend einzuhalten sind. Da wäre zunächst einmal das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Kann man an der Zulassungsstelle keinen Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen, dann findet das Zulassungsverfahren nicht statt. Eine ebenso zwingende Voraussetzung ist eine gültige TÜV-Hauptuntersuchung des Fahrzeugs. Bei einem Neufahrzeug ist das nie ein Problem. Wer sich jedoch einen Gebrauchtwagen kauft, der kann auch schon mal an ein Fahrzeug geraten, das keinen gültigen TÜV mehr hat. Dies führt spätestens bei der Zulassung zu Problemen.

Kauft man sich den Gebrauchtwagen bei einem Händler, dann kann man diesen dazu bewegen, dass das Fahrzeug vor dem Kauf mit einem frischen TÜV versehen wird. Ein Autokauf bei einer Privatperson kann in einer solchen Situation schon mal zu Schwierigkeiten führen. Erwirbt man ein Fahrzeug ohne TÜV, dann kann man dieses auch nicht zulassen. Es gibt in einer solchen Situation nur zwei Möglichkeiten, die man nutzen kann.

Verschiedene Varianten

Bei der ersten Variante ist das Fahrzeug noch zugelassen. Ist dies der Fall, dann kann man mit dem noch zugelassenen Fahrzeug zur nächsten TÜV-Stelle oder Dekra-Station fahren und die fällige Hauptuntersuchung durchführen lassen. Sollte das Fahrzeug jedoch bereits abgemeldet sein, dann benötigt man für die Fahrt zur TÜV-Abnahme ein Kurzzeitkennzeichen, was man ebenfalls bei der Zulassungsstelle erhält. Für diese Kurzzeitzulassung benötigt man auch eine Versicherungsbestätigung, genau wie bei einer normalen Zulassung. Allerdings rechnet die Versicherung die Kurzzeitzulassung dann bei der regulären Zulassung an, sodass man nicht zwei Rechnungen erhält. Sollte das Fahrzeug noch eine gültige TÜV-Abnahme besitzen und nur die Bescheinigung nicht vorliegen, dann kann man anhand der vorliegenden alten Zulassungspapiere die Zulassung durchführen, da hier die Termine zur Hauptuntersuchung eingetragen sind.



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